„Wer haftet, wenn jemand vom Gerüst stürzt — der Vermieter, der Bauherr oder der Verletzte selbst?" — diese Frage höre ich regelmäßig nach Bau-Unfällen, und die Antwort ist nicht so einfach, wie viele denken. Sie hängt von drei Faktoren ab: wer den Aufbau ausgeführt hat, ob die Absturzsicherung den TRBS 2121-1 entspricht und welche Versicherungen abgeschlossen wurden. Dieser Ratgeber klärt die Haftungs-Lage in Deutschland 2026 — mit den drei wichtigsten Versicherungen, Pflicht-Sicherungen und vier typischen Fall-Konstellationen.
Schnell-Antwort: Wer haftet wann?
- Profi-Gerüstbauer hat aufgebaut: Betriebshaftpflicht des Gerüstbauers (Mindestdeckung 3 Mio. € bei BG Bau-Mitgliedern) deckt Personenschäden Dritter und Sachschäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bauherr hat selbst aufgebaut („Trockenmiete"): Bauherr haftet voll. Private Bauherren-Haftpflicht deckt das oft nicht — Spezial-Police nötig.
- Verletzter hat sich selbst nicht angeseilt oder Bordbrett überstiegen: Mitverschuldens-Anteil kann bis 50 % reduzieren, hebt aber Haftung nicht auf.
- Absturzsicherung fehlt komplett: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit — Versicherer kann Schaden ablehnen, Bauherr haftet privat unbeschränkt.
- Gewerbliche Baustelle ohne BG Bau-Anmeldung: persönliche Haftung des Bauleiters, ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach §319 StGB (Baugefährdung).
Drei Versicherungen, die zählen
Drei Versicherungs-Sparten sind beim Gerüstbau relevant — wer welche braucht und wann sie greifen:
- Betriebshaftpflicht des Gerüstbauers: Standard bei Profi-Mietgerüst. Deckt Personenschäden Dritter (Passanten, Bauarbeiter, Hausbewohner), Sachschäden an Fassade und Drittobjekten. Mindestdeckung 3 Mio. € bei BG Bau-Mitgliedern, oft erweitert auf 5–10 Mio. €. Bei Schaden tritt die Versicherung in die Regulierung ein — der Bauherr selbst bleibt außen vor.
- Private Bauherren-Haftpflicht: häufig in Wohngebäude-Versicherung integriert. Deckt Bauherren-Pflichten gegenüber Dritten — aber nur, wenn die Bauaufsicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Bei Selbstaufbau ohne Sachkundenachweis kann die Versicherung Leistung verweigern.
- Berufsgenossenschaft (BG Bau) ist gesetzliche Unfallversicherung für gewerbliche Bau-Beschäftigte. Tritt bei Arbeits- und Wegeunfällen der Bauarbeiter ein. Voraussetzung: ordnungsgemäße Anmeldung des Bauprojekts und Beitrag-Zahlung durch den Unternehmer.
TRBS 2121-1: Absturzsicherung ab 2 m Arbeitshöhe
Die Technische Regeln Betriebssicherheit 2121-1 regelt Schutz vor Absturz bei Bauarbeiten verbindlich. Was Sie wissen sollten:
- Pflicht-Sicherung ab 2 m Arbeitshöhe — Ausnahme: Treppen-Auf- und Abgang bei normalem Gehverkehr.
- Dreiteiliges Schutzgeländer: Brustgeländer 100 cm, Knieleiste 50 cm, Bordbrett 15 cm hoch. Alle drei sind Pflicht — Fehlen eines Elements ist grobe Fahrlässigkeit.
- Belag-Breite: mindestens 60 cm bei Profi-Gerüsten (Lastklasse 3), 90 cm bei Maurer-Arbeit (Klasse 4).
- Belag-Spalt-Maximum: 8 cm zwischen Belägen. Größere Lücken sind Absturz-Risiko für Werkzeug und Personen.
- Hängeleitern, Schwenkstege: bei Sonder-Konstruktionen zusätzlich Anseil-Schutz mit Auffanggurt nach DIN EN 361.
- Verkehrssicherungs-Pflicht: bei Arbeiten über Verkehrswegen Sicherheitsnetz unter dem Gerüst, bei Privatkunden-Baustellen Bauzaun zur Abgrenzung gegen Unbefugte.
4 Fall-Konstellationen aus der Praxis
Fall 1: Profi-Mietgerüst, Sturz eines Bauarbeiters
Ein Maler stürzt von der Gerüst-Plattform — das Bordbrett war nicht angebracht. Da das Gerüst von einem Profi-Gerüstbauer aufgebaut wurde, übernimmt dessen Betriebshaftpflicht (3 Mio. €) den Personenschaden und behandelt den Ausfallschaden des Malers. Zusätzlich tritt die BG Bau als gesetzliche Unfallversicherung in die Heilbehandlung ein. Der Bauherr selbst bleibt versicherungsrechtlich außen vor.
Fall 2: Trockenmiete, Bauherr hat selbst aufgebaut, Nachbar stürzt
Der Bauherr hat das Mietgerüst-Material selbst aufgebaut, das Bordbrett fehlt. Ein Nachbar steigt aufs Gerüst, um die Dachrinne anzusehen, stürzt 4 m herunter und verletzt sich. Die Bauherren-Haftpflicht weigert sich Leistung zu erbringen, weil grobe Fahrlässigkeit beim Eigenaufbau ohne Sachkundenachweis vorliegt. Der Bauherr haftet privat unbeschränkt — bei Dauerschaden des Nachbarn schnell sechsstellig.
Fall 3: Sondernutzungs-Erlaubnis nicht eingeholt, Passant stürzt
Das Gerüst steht auf öffentlichem Gehweg ohne Sondernutzungs-Erlaubnis und ohne Bauzaun. Ein Passant stolpert über die Fußplatten und bricht den Arm. Die Bauherren-Haftpflicht greift, aber die Stadt-Bauordnung wurde verletzt — zusätzlich Bußgeld der Stadt 500–2 500 €, und im Schadensfall Mitverschuldens-Anteil des Bauherrn 50 % (Verletzter hatte keine Warnung).
Fall 4: Sturm-Schaden — wer zahlt das gefallene Gerüst?
Bei einem Sturm wird ein 12-m-Gerüst entwurzelt und beschädigt ein parkendes Auto. Bei Profi-Mietgerüst greift die Betriebshaftpflicht des Gerüstbauers. Bei Eigenaufbau muss der Bauherr seine Bauherren-Haftpflicht in Anspruch nehmen — und beweisen, dass die Verankerung gemäß DIN 4420-1 ausgeführt war. Bei mangelnder Verankerung wird oft Leistung verweigert.
Versicherung dem Gerüst „melden" — was muss ich tun?
Eine häufige Frage: muss ich der Versicherung melden, dass ein Gerüst aufgebaut wird?
- Wohngebäude-Versicherung: grundsätzlich nicht meldepflichtig. Aber: bei großen Sanierungs-Arbeiten (Fassade, Dach) ist eine kurze schriftliche Mitteilung mit Bauzeitraum und Bauunternehmer-Daten empfehlenswert. Manche Versicherer reduzieren ansonsten die Leistung im Schadensfall („Gefahrerhöhung" nach VVG §23).
- Hausratversicherung: meist nicht relevant — Hausrat ist in der Wohnung versichert, nicht am Gerüst.
- Bauherren-Haftpflicht-Police: oft separater Abschluss erforderlich für die Bauphase. Kosten 80–250 € einmalig je nach Bausumme.
- Versicherer-Kontaktaufnahme: 2–4 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten — gibt Zeit für ggf. nötige Anpassungen oder Spezial-Police.
Wer haftet bei Schäden an der Fassade?
Häufiger Streitpunkt: Beim Verankern des Gerüsts entstehen Beschädigungen am Stuck oder am Putz der Fassade. Wer zahlt die Reparatur?
- Bei Profi-Gerüstbauer: dessen Betriebshaftpflicht greift, aber nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei normalen Anker-Spuren („bauseitige Fassadenschäden") wird Leistung oft verweigert — Klausel im Mietvertrag.
- Schutz-Strategie: Vor Beginn der Arbeiten Foto-Dokumentation der Fassade machen lassen, im Mietvertrag „bauseitige Fassadenschäden ausgeschlossen außer durch grobe Fahrlässigkeit" explizit festhalten.
- Bei Eigenaufbau: Schäden sind selbstverschuldet, keine Versicherungs-Deckung. Reparaturkosten 200–2 000 € je nach Schadensumfang trägt der Bauherr selbst.
BG Bau-Pflichten bei gewerblichen Baustellen
Bei gewerblichen Baustellen mit Beschäftigten gelten zusätzliche BG-Bau-Pflichten:
- Vorab-Anmeldung der Baustelle bei BG Bau (online möglich) — Bauzeitraum, Anzahl Beschäftigte, Gewerk-Übersicht.
- Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG — schriftliche Bewertung der Baustellen-Risiken inkl. Gerüstbau, Materiallagerung, Verkehrssicherung.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) bei Baustellen mit mehreren Gewerken oder Bauzeit über 30 Arbeitstage.
- Jährliche Unterweisung aller Beschäftigten zum Arbeitsschutz, inkl. Absturzsicherung und PSA.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Auffanggurt nach DIN EN 361 bei besonderer Absturz-Gefährdung, Helm-Pflicht beim Aufstieg, festes Schuhwerk mit Stahl-Kappe.
- Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen: §319 StGB (Baugefährdung) — bei vorsätzlicher Vernachlässigung der Verkehrssicherungs-Pflichten bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Bei 123machinery: Gerüst-Anbieter mit Versicherungs-Nachweis
Auf 123machinery filtern Sie Gerüst-Anbieter direkt nach Versicherungs-Status. Profi-Vermieter weisen ihre BG Bau-Mitgliedschaft und Mindestdeckung 3 Mio. € im Profil aus. Bei Privat-Anbietern fragen Sie vor Vertragsabschluss explizit nach.
Aktuelle Angebote: Gerüst-Mietangebote, Layher Gerüst, Krause Gerüst. Mehr Hintergrund im Ratgeber Gerüst-Kosten und Ratgeber Gerüst aufbauen.
Häufige Fragen
Ab welcher Höhe muss man sich am Gerüst sichern?
Nach TRBS 2121-1 ab 2 m Arbeitshöhe — entweder durch dreiteiliges Schutzgeländer (Standard) oder bei Sonder-Konstruktionen durch Auffanggurt nach DIN EN 361.
Wer haftet, wenn ich vom eigenen Gerüst stürze?
Bei Eigenaufbau und Eigenschaden: niemand — Sie haften für sich selbst. Eine Unfallversicherung (private Sparte) kann Heilbehandlung und ggf. Berufsunfähigkeit decken. Eine Bauherren-Haftpflicht zahlt nicht für Eigenschäden, sondern nur für Schäden Dritter.
Muss ich der Versicherung melden, dass ein Gerüst aufgebaut wird?
Wohngebäude-Versicherung: grundsätzlich nicht — aber bei großen Sanierungs-Arbeiten (Fassade, Dach) wird kurze schriftliche Mitteilung empfohlen, um „Gefahrerhöhung" nach VVG §23 zu vermeiden. Bauherren-Haftpflicht (separat) ist oft Voraussetzung für Schadens-Deckung.
Kann mich die Versicherung bei einem Sturz wegen Mitverschulden ablehnen?
Ja — bei Verstoß gegen TRBS 2121-1 (z. B. kein Auffanggurt trotz Pflicht), bei Eigenaufbau ohne Sachkundenachweis oder bei Verstoß gegen Hersteller-Aufbau-Anleitung. Mitverschuldens-Anteil bis 50 % möglich, in Extremfällen vollständige Leistungs-Verweigerung.
Brauche ich einen TÜV für mein Gerüst?
Nein, kein TÜV im klassischen Sinne — aber eine Freigabe-Prüfung durch eine prüfungsbefähigte Person nach BetrSichV §10 vor jeder Nutzung. Bei Profi-Mietgerüst ist diese Prüfung im Mietpreis enthalten. Bei Eigenaufbau muss der Bauherr selbst eine entsprechend qualifizierte Person beauftragen.
Was kostet eine Bauherren-Haftpflicht?
Bei kleineren Sanierungen 80–150 € einmalig, bei größeren Neubauten 200–800 € je nach Bausumme. Versicherer wie Allianz, Württembergische, Hannoversche und R+V bieten spezielle Bauherren-Pakete an. Vor Beginn der Bauarbeiten Police prüfen lassen.